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| Beschreibung | Betrag |
|---|---|
| Monatl. Pauschale März | 850,00 € |
| Winterdienst (12 Eins.) | 540,00 € |
| Kleinrep. Treppenhaus | 280,00 € |
| Material | 95,00 € |
Als Hausmeister oder Facility-Manager stellen Sie regelmäßig Rechnungen an Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften oder Privatpersonen. Eine korrekte Rechnung ist dabei Pflicht – nicht nur für Ihre Kunden, sondern auch fürs Finanzamt. Mit unserem kostenlosen Rechnungsgenerator erstellen Sie in wenigen Minuten eine professionelle Hausmeister Rechnung als PDF. Alle Pflichtangaben nach §14 UStG sind berücksichtigt. Wenn Sie Ihre Aufträge, Rechnungen und Kalkulationen dauerhaft professionell verwalten möchten, ist HandwerkFix die passende Lösung – die einfache Handwerkersoftware, die in 5 Minuten startklar ist.
Diese Leistungen werden von Hausmeisterservices am häufigsten abgerechnet:
Regelmäßige Tätigkeiten wie Kontrollen, Kleinreparaturen und Ansprechpartner-Funktion werden oft als monatliche Pauschale oder nach Stundenlohn abgerechnet.
Schneeräumung und Streuen der Gehwege. Wird pro Einsatz, als Saisonpauschale oder nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Einsätze dokumentieren!
Rasenmähen, Heckenschnitt, Unkraut entfernen, Laubbeseitigung. Saisonale Leistung, oft als Pauschale oder nach Aufwand abgerechnet.
Reparaturen an Türen, Fenstern, Schlössern, Beleuchtung oder sanitären Anlagen. Arbeitszeit und Material getrennt auflisten.
Treppenhausreinigung, Außenreinigung, Mülltonnenstandplätze. Regelmäßige Reinigung wird häufig als Pauschale abgerechnet.
Streusalz, Reinigungsmittel, Ersatzteile, Leuchtmittel etc. Material sollte separat auf der Rechnung ausgewiesen werden.
Diese Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden, damit Ihre Rechnung vom Finanzamt anerkannt wird:
Der Zeitraum der erbrachten Leistung (z.B. „März 2026" oder „01.03. – 31.03.2026") muss auf der Rechnung stehen. Ohne diese Angabe ist die Rechnung nicht ordnungsgemäß.
Schreiben Sie nicht nur „Hausmeisterservice", sondern listen Sie die einzelnen Leistungen auf: Winterdienst, Reinigung, Reparaturen etc. Das schafft Transparenz und ist steuerlich erforderlich.
Materialkosten (Streusalz, Reiniger, Ersatzteile) sollten separat von der Arbeitszeit aufgelistet werden. Das erleichtert die Buchhaltung und ist bei Betriebskostenabrechnungen wichtig.
Jede Rechnung braucht eine einmalige, fortlaufende Nummer. Doppelte oder fehlende Rechnungsnummern können bei einer Betriebsprüfung Probleme verursachen.
Wenn Sie kein Kleinunternehmer sind, müssen Sie 19% MwSt. ausweisen. Als Kleinunternehmer dürfen Sie keine MwSt. berechnen – müssen aber den Hinweis nach §19 UStG angeben.
Eine Hausmeister Rechnung muss nach §14 UStG folgende Pflichtangaben enthalten: Vollständiger Name und Anschrift des Hausmeisterservices und des Auftraggebers, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Art und Umfang der erbrachten Leistungen (z.B. Winterdienst, Grünpflege, Reinigung), Leistungszeitraum, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag sowie Bruttobetrag.
Ja, als Hausmeister können Sie sowohl pauschal als auch nach Stunden abrechnen. Viele Hausmeisterservices vereinbaren eine monatliche Pauschale für regelmäßige Tätigkeiten wie Reinigung und Grundpflege. Zusätzliche Leistungen wie Winterdienst oder Reparaturen werden häufig nach Aufwand (Stundenlohn) oder als Einzelpositionen abgerechnet. Wichtig: Auf der Rechnung sollte klar erkennbar sein, welche Leistung pauschal und welche nach Aufwand berechnet wird.
Das hängt von Ihrem Umsatz ab. Liegen Sie unter der Kleinunternehmergrenze (§19 UStG), sind Sie von der Umsatzsteuer befreit und dürfen keine MwSt. ausweisen. In diesem Fall muss ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung auf der Rechnung stehen. Überschreiten Sie die Grenze, müssen Sie 19% Umsatzsteuer auf Ihre Hausmeisterleistungen ausweisen und diese ans Finanzamt abführen.
Winterdienst wird üblicherweise pro Einsatz oder als Saisonpauschale abgerechnet. Wichtig ist, jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Umfang zu dokumentieren. Listen Sie die Einsätze einzeln auf der Rechnung auf oder fassen Sie sie als Sammelposition zusammen (z.B. „12 Einsätze Winterdienst à 45,00 €"). Materialkosten wie Streusalz sollten separat ausgewiesen werden. Führen Sie ein Einsatzprotokoll als Nachweis.
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