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Was gehört in ein professionelles Angebot?

Ein gutes Angebot schafft Vertrauen, zeigt Professionalität und bildet die Grundlage für den Vertragsabschluss. Diese Bestandteile sollte jedes Angebot enthalten.

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Absender & Empfänger

Vollständige Firmenbezeichnung, Anschrift und Kontaktdaten beider Parteien. Bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und ggf. die Handelsregisternummer.

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Leistungen & Preise

Detaillierte Auflistung aller angebotenen Leistungen oder Produkte mit Menge, Einzelpreis und Gesamtbetrag. Je genauer, desto weniger Rückfragen.

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Gültigkeit & Bedingungen

Angebotsnummer, Datum, Gültigkeitsdauer sowie Zahlungs- und Lieferbedingungen. Eine klare Frist schützt Sie vor Preisänderungen.

Angebot vs. Rechnung vs. Kostenvoranschlag

1 Angebot – verbindliche Preiszusage

Ein Angebot ist eine verbindliche Willenserklärung. Nimmt der Kunde das Angebot innerhalb der Gültigkeitsfrist an, kommt ein Vertrag zu den genannten Konditionen zustande. Sie sind an die im Angebot genannten Preise und Leistungen gebunden – es sei denn, Sie kennzeichnen das Angebot ausdrücklich als „freibleibend".

2 Rechnung – Zahlungsaufforderung nach Leistung

Eine Rechnung wird nach Erbringung der Leistung erstellt. Sie dokumentiert den Geschäftsvorfall und fordert den Kunden zur Zahlung auf. Rechnungen unterliegen strengen gesetzlichen Pflichtangaben (§14 UStG) und sind Grundlage für die Buchhaltung.

3 Kostenvoranschlag – unverbindliche Schätzung

Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Kostenschätzung. Er gibt dem Kunden eine Orientierung, wie viel die Leistung voraussichtlich kosten wird. Gemäß §650 BGB darf der tatsächliche Preis den Kostenvoranschlag um bis zu 15–20% überschreiten, ohne dass der Auftraggeber vorher zustimmen muss.

Häufige Fehler beim Angebot schreiben

Diese Fehler kosten Sie Aufträge – vermeiden Sie sie mit unserer Vorlage.

1

Keine oder zu kurze Gültigkeitsdauer

Ohne eine klar definierte Gültigkeitsdauer riskieren Sie, dass ein Kunde das Angebot Monate später annimmt – zu Preisen, die nicht mehr aktuell sind. Geben Sie immer ein konkretes Datum an.

2

Unklare Leistungsbeschreibung

Vage Formulierungen wie „Webdesign-Paket" führen zu Missverständnissen. Beschreiben Sie genau, welche Leistungen enthalten sind, und grenzen Sie ab, was nicht im Angebot enthalten ist.

3

Fehlende Zahlungsbedingungen

Ohne klare Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Skonto, Teilzahlung) entstehen Konflikte nach Auftragserteilung. Legen Sie Zahlungsmodalitäten bereits im Angebot fest.

4

MwSt. vergessen oder falsch berechnet

B2B-Kunden erwarten Nettopreise mit separat ausgewiesener MwSt. Endverbraucher dagegen erwarten Bruttopreise. Weisen Sie die Umsatzsteuer korrekt aus – unser Tool berechnet sie automatisch.

Häufige Fragen zum Angebot erstellen

Was gehört in ein professionelles Angebot?

Ein professionelles Angebot enthält: Ihre Firmenbezeichnung und Kontaktdaten, die Kundenadresse, eine eindeutige Angebotsnummer, das Angebotsdatum, eine Gültigkeitsdauer, die einzelnen Leistungen/Produkte mit Menge und Preis, die Gesamtsumme inkl. MwSt. sowie Zahlungs- und Lieferbedingungen.

Wie lange sollte ein Angebot gültig sein?

Die übliche Gültigkeitsdauer liegt bei 14 bis 30 Tagen. In manchen Branchen (z.B. Bau) sind auch längere Fristen üblich. Wird kein Gültigkeitsdatum angegeben, gilt das Angebot als freibleibend – der Anbieter ist nicht an die genannten Preise gebunden.

Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?

Ein Angebot ist verbindlich: Nimmt der Kunde es an, kommt ein Vertrag zustande. Ein Kostenvoranschlag dagegen ist eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlichen Kosten. Er darf gemäß §650 BGB um bis zu 15–20% überschritten werden, ohne dass der Auftraggeber vorher informiert werden muss.

Muss auf einem Angebot Umsatzsteuer ausgewiesen werden?

Ja, wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, sollten Sie die MwSt. auf dem Angebot ausweisen – das schafft Transparenz für den Kunden. Sind Sie Kleinunternehmer nach §19 UStG, geben Sie stattdessen den Hinweis auf die Steuerbefreiung an.

Ist ein Angebot rechtlich bindend?

Ja, ein Angebot ist grundsätzlich rechtlich bindend, sofern es nicht als „freibleibend" oder „unverbindlich" gekennzeichnet ist. Nimmt der Empfänger das Angebot innerhalb der Gültigkeitsfrist an, kommt ein Vertrag zustande. Deshalb ist es wichtig, Preise und Leistungen sorgfältig zu kalkulieren.

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