Der komplette Leitfaden zur Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG
🚀 Jetzt Rechnung erstellenDie Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG ist eine Vereinfachungsregelung für Unternehmer mit geringen Umsätzen. Sie befreit von der Umsatzsteuerpflicht und vereinfacht die Buchführung erheblich.
Maximal 22.000 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr
Voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro im laufenden Jahr
| Zeitraum | Vorjahresgrenze | Laufendes Jahr |
|---|---|---|
| bis 2019 | 17.500 € | 50.000 € |
| 2020-2023 | 22.000 € | 50.000 € |
| ab 2024 | 22.000 € | 50.000 € |
Automatischer Verlust der Kleinunternehmerregelung ab dem laufenden Jahr
Verlust der Kleinunternehmerregelung ab dem Folgejahr
Auf jeder Rechnung muss der §19 UStG Hinweis stehen:
"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
| Beschreibung | Menge | Einzelpreis | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Webdesign Homepage | 20 Std. | 50,00 € | 1.000,00 € |
Falsch: "Nettobetrag: 1.000€ + 19% MwSt: 190€ = Brutto: 1.190€"
Richtig: "Gesamtbetrag: 1.000€ - Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Ohne den Hinweis ist die Rechnung unvollständig und kann zu Problemen führen.
Lösung: Immer den Hinweis "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" aufführen.
Viele Kleinunternehmer vergessen, ihre Umsätze zu überwachen und verlieren unbemerkt die Berechtigung.
Lösung: Monatliche Umsatzkontrolle und rechtzeitige Anmeldung bei Überschreitung.
Rechnungsnummern müssen fortlaufend und eindeutig sein.
Lösung: System wie "2024-001", "2024-002" verwenden und lückenlos führen.
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Nein, als Kleinunternehmer können Sie keine Vorsteuer geltend machen. Das ist einer der Hauptnachteile der Kleinunternehmerregelung.
Bei Überschreitung der Vorjahresgrenze (22.000€) verlieren Sie die Kleinunternehmerregelung sofort. Bei Überschreitung der laufenden Jahresgrenze (50.000€) erst ab dem Folgejahr.
Ja, Sie können freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln. Dies ist besonders sinnvoll bei hohen Vorkosten oder hauptsächlich B2B-Geschäften. Der Verzicht bindet Sie für 5 Jahre.
Nein, als Kleinunternehmer müssen Sie keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder -Jahreserklärungen abgeben. Das vereinfacht die Bürokratie erheblich.
Ja, auch Online-Händler können die Kleinunternehmerregelung nutzen, solange sie die Umsatzgrenzen einhalten. Bei grenzüberschreitenden Verkäufen gelten jedoch besondere Regelungen.