Kleinunternehmer Rechnung schreiben – §19 UStG richtig anwenden
Das müssen Sie wissen:
- ✓Umsatzgrenze: Max. 25.000€ im Vorjahr, 100.000€ im laufenden Jahr
- ✓Keine Umsatzsteuer: Weder ausweisen noch abführen
- ✓Pflichtangabe: §19 UStG Hinweis auf der Rechnung
- ✓Vereinfachte Buchführung: Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- ✓Verzicht möglich: Freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln
Häufige Fehler vermeiden:
- ×Umsatzsteuer trotz Kleinunternehmerregelung ausweisen
- ×§19 UStG Hinweis vergessen
- ×Umsatzgrenze nicht überwachen
- ×Falsche Rechnungsnummer verwenden
- ×Pflichtangaben unvollständig
Profi-Tipp:
Als Kleinunternehmer müssen Sie auf jeder Rechnung den Hinweis aufführen: „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Unsere Vorlage fügt diesen Hinweis automatisch hinzu und berechnet keine Mehrwertsteuer.