📊 Rechnung mit Umsatzsteuer schreiben

19% und 7% MwSt richtig anwenden - §14 UStG konform

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📈 Umsatzsteuer-Grundlagen

Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) ist eine Verbrauchssteuer, die auf fast alle Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, die Umsatzsteuer korrekt auszuweisen und an das Finanzamt abzuführen.

📊 19% Regelsteuersatz

  • • Die meisten Waren
  • • Dienstleistungen
  • • Beratung & Consulting
  • • Handwerksleistungen
  • • Software & IT-Services
  • • Gastronomie (vor Ort)

📉 7% ermäßigter Satz

  • • Lebensmittel (Grundnahrung)
  • • Bücher & Zeitschriften
  • • ÖPNV-Tickets
  • • Kulturveranstaltungen
  • • Hotelübernachtungen
  • • Gastronomie (Lieferung)

🚫 0% / Steuerfreie Umsätze

  • • Exporte (Drittländer)
  • • Innergemeinschaftliche Lieferungen
  • • Finanzdienstleistungen
  • • Versicherungen
  • • Gesundheitsleistungen
  • • Bildungsdienstleistungen

⚖️ Rechtliche Grundlagen:

  • §14 UStG: Pflichtangaben auf Rechnungen
  • §15 UStG: Vorsteuerabzug für Unternehmer
  • §18 UStG: Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • §19 UStG: Kleinunternehmerregelung (Befreiung)
  • GoBD: Ordnungsgemäße Buchführung und Archivierung

📋 §14 UStG Pflichtangaben

Nach §14 UStG müssen Rechnungen mit Umsatzsteuer bestimmte Pflichtangaben enthalten, damit der Empfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

🏢 Angaben zum Rechnungssteller

  • Vollständiger Name und Anschrift
  • Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Rechtsform (bei Gesellschaften)
  • Handelsregister-Nr. (falls eingetragen)

👤 Angaben zum Rechnungsempfänger

  • Vollständiger Name und Anschrift
  • USt-IdNr. (bei B2B-Geschäften)
  • Korrekte Firmenbezeichnung

📄 Rechnungsangaben nach §14 UStG

  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Rechnungsdatum
  • Leistungsdatum/-zeitraum
  • Art und Umfang der Leistung
  • Entgelt nach Steuersätzen aufgeschlüsselt
  • Anzuwendender Steuersatz (19% oder 7%)
  • Steuerbetrag (in Euro)
  • Gesamtbetrag (Netto + Steuer)
  • Hinweis bei Steuerbefreiung
  • Hinweis bei Reverse Charge

🎯 Umsatzsteuer-Sätze richtig anwenden

⚠️ Wichtig: Korrekte Zuordnung entscheidend!

Die falsche Anwendung von Umsatzsteuer-Sätzen kann zu Nachzahlungen, Strafen und Problemen mit dem Finanzamt führen. Im Zweifel immer einen Steuerberater konsultieren.

📊 Detaillierte Aufschlüsselung der Steuersätze

19% Regelsteuersatz - Beispiele:

  • Dienstleistungen: Beratung, IT, Marketing
  • Handwerk: Reparaturen, Installationen
  • Handel: Kleidung, Elektronik, Möbel
  • Gastronomie: Verzehr vor Ort
  • Software: Lizenzen, SaaS, Apps
  • Immobilien: Vermietung (opt. zur USt)
  • Energie: Strom, Gas (Grundversorgung)
  • Luxusgüter: Schmuck, Kunst

7% ermäßigter Satz - Beispiele:

  • Lebensmittel: Brot, Milch, Fleisch, Gemüse
  • Getränke: Wasser, Säfte (nicht alkoholisch)
  • Medien: Bücher, Zeitungen, E-Books
  • Kultur: Theater, Konzerte, Museen
  • Transport: ÖPNV, Fernverkehr (Personen)
  • Hotels: Übernachtungen (nicht Nebenleistungen)
  • Gastronomie: Lieferung und Abholung
  • Landwirtschaft: Grundnahrungsmittel

📄 Muster einer Umsatzsteuer-Rechnung

Musterfirma GmbH
Musterstraße 123
12345 Musterstadt
Tel: 0123 456789
E-Mail: info@musterfirma.de
USt-IdNr.: DE123456789
HRB 12345 (Amtsgericht Musterstadt)
Kunde GmbH
Kundenstraße 456
54321 Kundenstadt
USt-IdNr.: DE987654321
Rechnung Nr.: 2024-001
Rechnungsdatum: 15.03.2024
Leistungsdatum: 01.03.2024 - 15.03.2024
Beschreibung Menge Einzelpreis MwSt Netto
Beratungsleistung 20 Std. 100,00 € 19% 2.000,00 €
Fachliteratur 5 Stk. 50,00 € 7% 250,00 €
Nettobetrag (19%): 2.000,00 €
Nettobetrag (7%): 250,00 €
Gesamtnetto: 2.250,00 €
zzgl. 19% USt auf 2.000,00 €: 380,00 €
zzgl. 7% USt auf 250,00 €: 17,50 €
Gesamte USt: 397,50 €
Gesamtbetrag: 2.647,50 €
Zahlungsbedingungen: Zahlbar innerhalb 14 Tagen ohne Abzug.
Bankverbindung: IBAN DE12 3456 7890 1234 5678 90

💰 Vorsteuerabzug für Unternehmer

✅ Vorsteuerabzug berechtigt

  • Unternehmer im Sinne des UStG
  • Nicht-Kleinunternehmer (über den Grenzen)
  • Ordnungsgemäße Rechnung nach §14 UStG
  • Betriebliche Verwendung der Leistung
  • Aufbewahrung der Belege (10 Jahre)

❌ Kein Vorsteuerabzug

  • Kleinunternehmer (§19 UStG)
  • Privatpersonen
  • Steuerfreie Unternehmer (ohne Option)
  • Private Nutzung der Leistung
  • Unvollständige Rechnungen

💡 Vorsteuer-Tipp:

Als Unternehmer können Sie die Umsatzsteuer aus Ihren Eingangsrechnungen als Vorsteuer geltend machen. Das bedeutet: Sie zahlen effektiv nur die Differenz zwischen eingenommener und gezahlter Umsatzsteuer an das Finanzamt.

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❓ Häufige Fragen (FAQ)

Wann muss ich 19% und wann 7% Umsatzsteuer berechnen?

19% ist der Regelsteuersatz für die meisten Waren und Dienstleistungen. 7% gilt für Grundnahrungsmittel, Bücher, ÖPNV, Kulturveranstaltungen und Hotelübernachtungen. Bei Unsicherheit: Steuerberater fragen!

Was passiert bei falscher Umsatzsteuer-Berechnung?

Zu wenig berechnete Umsatzsteuer müssen Sie nachzahlen - auch wenn der Kunde bereits bezahlt hat. Zu viel berechnete Umsatzsteuer müssen Sie trotzdem an das Finanzamt abführen, außer Sie korrigieren die Rechnung.

Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?

Nein, als Kleinunternehmer dürfen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen. Stattdessen müssen Sie den Hinweis "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" auf die Rechnung setzen.

Wie oft muss ich Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben?

Das hängt von Ihrem Umsatz ab: Bei über 7.500€ Umsatzsteuer im Vorjahr monatlich, darunter quartalsweise. Im Gründungsjahr immer monatlich. Die Voranmeldung ist bis zum 10. des Folgemonats/-quartals fällig.

Was ist Reverse Charge und wann gilt es?

Reverse Charge bedeutet Steuerschuldnerschaft des Empfängers. Es gilt bei B2B-Geschäften ins EU-Ausland, bestimmten Bauleistungen und anderen Spezialfällen. Der Empfänger muss dann die Umsatzsteuer selbst berechnen.