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Freelancer Rechnung Vorlage – kostenlos als PDF erstellen

Professionelle Rechnungen für Freelancer in 2 Minuten. Stundensatz oder Projektpauschale – mit oder ohne Umsatzsteuer. Ohne Anmeldung, sofort als PDF.

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Rechnungen als Freelancer richtig erstellen

Als Freelancer stehen Sie vor besonderen Herausforderungen bei der Rechnungsstellung: Projekte mit unterschiedlichem Umfang, wechselnde Kunden im In- und Ausland und die Frage, ob Sie nach Stunden oder pauschal abrechnen. Eine professionelle Rechnung ist dabei nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch Ihre Visitenkarte gegenüber dem Kunden.

Ob Sie als UX-Designer, Webentwickler, Texter, Berater oder Marketing-Freelancer arbeiten – mit unserer kostenlosen Vorlage erstellen Sie in wenigen Minuten eine rechtssichere Rechnung als PDF. Sie können sowohl Stundensätze als auch Projektpauschalen abrechnen und den MwSt.-Satz flexibel einstellen – auch auf 0% für Kleinunternehmer nach §19 UStG.

Bei Kunden innerhalb der EU, die ein Unternehmen sind, greift oft das Reverse-Charge-Verfahren. In diesem Fall stellen Sie Ihre Rechnung ohne Umsatzsteuer aus und vermerken den Hinweis auf die Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Unsere Vorlage unterstützt auch diesen Anwendungsfall.

Typische Inhalte einer Freelancer Rechnung

Diese Bestandteile sollten auf keiner Freelancer-Rechnung fehlen – neben den gesetzlichen Pflichtangaben nach §14 UStG.

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Stundensatz

Geben Sie Ihren Stundensatz an und listen Sie die geleisteten Stunden pro Aufgabe auf. Üblich bei Entwicklung, Beratung und laufenden Projekten.

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Projektpauschale

Für klar definierte Projekte (z.B. Logodesign, Website-Relaunch) können Sie einen Festpreis angeben. Ggf. aufgeteilt in Meilensteine.

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Leistungszeitraum

Der Zeitraum, in dem die Leistung erbracht wurde, ist eine Pflichtangabe. Z.B. „01.02.2026 – 28.02.2026" oder das konkrete Lieferdatum.

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Zahlungsbedingungen

Legen Sie Zahlungsziel (z.B. 14 oder 30 Tage), Bankverbindung und ggf. Skonto-Konditionen fest. Klare Angaben vermeiden Zahlungsverzug.

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Reverse Charge bei EU-Kunden

Bei B2B-Leistungen an EU-Unternehmen: Rechnung ohne MwSt. + Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" (§13b UStG). Beide benötigen eine USt-IdNr.

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Fortlaufende Rechnungsnummer

Jede Rechnung braucht eine einmalige, fortlaufende Nummer. Unser Tool generiert diese automatisch, z.B. FR20260322-001.

Häufige Fehler bei Freelancer Rechnungen

Diese 5 Fehler sehen wir immer wieder – vermeiden Sie sie, um Probleme mit Kunden und Finanzamt zu verhindern.

1.

Fehlender oder falscher Leistungszeitraum

Viele Freelancer vergessen den Leistungszeitraum auf der Rechnung. Ohne diese Pflichtangabe kann der Kunde den Vorsteuerabzug nicht geltend machen und das Finanzamt die Rechnung beanstanden.

2.

Umsatzsteuer trotz Kleinunternehmerstatus ausgewiesen

Wer Kleinunternehmer ist und trotzdem MwSt. auf der Rechnung ausweist, schuldet diese dem Finanzamt – auch wenn sie nicht hätte berechnet werden müssen. Der §19-Hinweis ist Pflicht.

3.

Keine fortlaufende Rechnungsnummer

Rechnungsnummern müssen einmalig und nachvollziehbar vergeben werden. Lücken oder doppelte Nummern führen bei einer Betriebsprüfung zu Nachfragen.

4.

Reverse-Charge-Hinweis vergessen bei EU-Kunden

Bei Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern muss der Reverse-Charge-Vermerk auf der Rechnung stehen. Fehlt er, drohen steuerliche Konsequenzen für beide Seiten.

5.

Ungenaue Leistungsbeschreibung

„Beratung" oder „Webdesign" reicht nicht aus. Beschreiben Sie die erbrachte Leistung konkret, z.B. „UX/UI Design für Webshop, 40 Stunden à 85 € netto". Das schützt bei Streitigkeiten und erleichtert die Buchführung.

Häufige Fragen zur Freelancer Rechnung

Was muss auf einer Freelancer Rechnung stehen?

Eine Freelancer Rechnung muss folgende Pflichtangaben enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Freelancers und des Kunden
  • Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Rechnungsdatum
  • Art und Umfang der Leistung (z.B. Stundensatz × Stunden oder Projektpauschale)
  • Leistungszeitraum
  • Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag
  • Bruttobetrag (Gesamtbetrag)

Diese Pflichtangaben sind in §14 UStG geregelt. Unser Tool berücksichtigt alle automatisch.

Muss ich als Freelancer Umsatzsteuer berechnen?

Das hängt von Ihrem Status und Ihrem Umsatz ab:

  • Kleinunternehmer (§19 UStG): Wenn Ihr Umsatz im Vorjahr unter 22.000 € lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 € bleibt, können Sie auf die Umsatzsteuer verzichten. Statt MwSt. muss ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung auf der Rechnung stehen.
  • Regelbesteuert: Sie müssen 19% (oder 7% ermäßigt) Umsatzsteuer ausweisen.
  • Reverse Charge (EU): Bei Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern entfällt die MwSt. – stattdessen gilt die Umkehr der Steuerschuldnerschaft.

In unserem Tool können Sie den MwSt.-Satz flexibel auf 0%, 7% oder 19% setzen.

Wie rechne ich als Freelancer ab – Stundensatz oder Projektpauschale?

Beides ist üblich und hat Vor- und Nachteile:

  • Stundensatz: Ideal für laufende Projekte, bei denen der Aufwand variiert. Beispiel: „40 Stunden à 85 € netto = 3.400 € netto". Sie tragen weniger Risiko, wenn der Projektumfang wächst.
  • Projektpauschale: Ideal für klar definierte Aufträge. Beispiel: „Logodesign inkl. 3 Entwürfe und Reinzeichnung – 2.500 € netto". Vorteil: Planbarkeit für beide Seiten.

Tipp: Geben Sie auf der Rechnung immer den Leistungszeitraum und eine genaue Beschreibung an – egal welche Abrechnungsform Sie wählen.

Was ist Reverse Charge und wann gilt es?

Reverse Charge (Umkehr der Steuerschuldnerschaft) bedeutet, dass nicht Sie als Freelancer, sondern Ihr Kunde die Umsatzsteuer an sein Finanzamt abführt.

Wann gilt es?

  • Bei Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern (B2B)
  • Beide Parteien müssen eine gültige USt-IdNr. besitzen
  • Die Leistung muss am Sitz des Empfängers steuerbar sein

Was muss auf die Rechnung?

  • Nettobetrag ohne Umsatzsteuer
  • USt-IdNr. beider Parteien
  • Vermerk: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" oder „Reverse Charge nach §13b UStG"

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