Maler Rechnung Muster – kostenlos als PDF erstellen

Professionelle Maler Rechnung in 2 Minuten erstellen. Mit Materialkosten, Arbeitsstunden und Flächenberechnung. Ohne Anmeldung, sofort als PDF.

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Was macht eine Maler Rechnung besonders?

Eine Rechnung für Malerarbeiten unterscheidet sich von anderen Handwerkerrechnungen durch die spezifische Aufschlüsselung von Materialkosten, Arbeitsstunden und Flächenberechnung. Kunden erwarten Transparenz: Wie viel kostet die Farbe pro Quadratmeter? Was kostet die Arbeitszeit? Wie groß ist die bearbeitete Fläche?

Typische Positionen auf einer Maler Rechnung sind Wandanstriche (mit qm-Angabe), Deckenanstriche, Lackierarbeiten, Tapezierarbeiten, Spachtelarbeiten sowie das verwendete Material wie Farbe, Grundierung und Abdeckfolie. Oft kommen auch Anfahrtskosten und Vorbereitungsarbeiten hinzu.

Mit unserem kostenlosen Maler Rechnung Muster erstellen Sie in wenigen Minuten eine professionelle Rechnung, die alle Pflichtangaben nach §14 UStG enthält. Einfach Positionen eingeben, Material und Arbeitszeit getrennt auflisten und als PDF herunterladen – perfekt für Malerbetriebe und selbstständige Maler.

Sie möchten Ihre Rechnungen, Aufträge und Kalkulationen dauerhaft professionell verwalten? Mit HandwerkFix – der einfachen Handwerkersoftware für kleine Betriebe – sind Sie in 5 Minuten startklar.

Typische Inhalte einer Maler Rechnung

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Materialkosten

Farbe, Grundierung, Abdeckmaterial, Klebeband, Spachtelmasse – alle Materialien einzeln oder als Pauschale aufführen.

Arbeitsstunden

Stundenlohn oder Pauschale pro Raum. Übliche Stundensätze für Maler liegen zwischen 35–55 € netto.

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Flächenberechnung

qm-Preis für Wand- und Deckenanstriche. Fenster- und Türflächen werden oft abgezogen.

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Anfahrtskosten

Pauschale oder km-Satz für die Anfahrt zum Einsatzort. Üblich sind 0,30–0,50 € pro km oder eine Pauschale.

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Vorbereitungsarbeiten

Abkleben, Abdecken, Spachteln, Schleifen, alte Tapeten entfernen – diese Arbeiten werden separat berechnet.

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Pflichtangaben

Rechnungsnummer, Datum, Steuernummer, Leistungszeitraum und alle Angaben nach §14 UStG.

Häufige Fehler bei Maler Rechnungen

1.

Keine Flächenangabe (qm)

Viele Maler vergessen, die bearbeitete Fläche in Quadratmetern anzugeben. Das führt zu Rückfragen und wirkt unprofessionell.

2.

Material und Arbeit nicht getrennt aufgeführt

Kunden wollen nachvollziehen, wie sich der Gesamtpreis zusammensetzt. Trennen Sie Material- und Arbeitskosten immer separat auf.

3.

Fehlende oder falsche Steuernummer

Die Steuernummer oder USt-IdNr. ist eine Pflichtangabe. Fehlt sie, kann der Kunde keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

4.

Leistungszeitraum fehlt

Wann wurden die Malerarbeiten durchgeführt? Der Leistungszeitraum ist nach §14 UStG eine Pflichtangabe auf jeder Rechnung.

5.

Keine fortlaufende Rechnungsnummer

Das Finanzamt verlangt fortlaufende, einmalige Rechnungsnummern. Doppelte oder fehlende Nummern können Probleme bei der Steuerprüfung verursachen.

Häufige Fragen zur Maler Rechnung

Was muss auf einer Maler Rechnung stehen?

Eine Maler Rechnung muss alle Pflichtangaben nach §14 UStG enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Malerbetriebs und des Kunden
  • Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
  • Art und Umfang der Malerarbeiten (inkl. Fläche in qm)
  • Verwendete Materialien (Farbe, Grundierung etc.)
  • Arbeitszeit oder Pauschalpreis
  • Leistungszeitraum
  • Nettobetrag, MwSt.-Satz und -Betrag, Bruttobetrag
Wie berechne ich den qm-Preis als Maler?

Der qm-Preis setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen:

  • Materialkosten pro qm: Farbe, Grundierung (ca. 2–5 € pro qm)
  • Arbeitszeit pro qm: abhängig von Untergrund und Aufwand
  • Gewinnaufschlag: üblicherweise 10–20%

Übliche qm-Preise liegen bei 8–15 € für einfache Wandanstriche und 15–25 € für aufwendigere Arbeiten (Spezialanstriche, Stuckatur, Fassade).

Muss ich als Maler Umsatzsteuer ausweisen?

Grundsätzlich ja – als Malerbetrieb müssen Sie 19% Umsatzsteuer auf Ihre Leistungen ausweisen.

Ausnahme: Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG nutzen (Vorjahresumsatz unter 22.000 €), können Sie auf die Umsatzsteuer verzichten. In diesem Fall müssen Sie den Hinweis „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" auf der Rechnung angeben.

In unserem Tool können Sie den MwSt.-Satz einfach auf 0% setzen, wenn Sie Kleinunternehmer sind.

Kann ich Material und Arbeitszeit getrennt aufführen?

Ja, das ist sogar empfehlenswert. Eine transparente Maler Rechnung listet separat auf:

  • Materialkosten: Farbe (inkl. Menge/Liter), Grundierung, Abdeckfolie, Klebeband, Spachtelmasse
  • Arbeitskosten: Stunden × Stundenlohn oder Pauschalpreis pro Raum/Fläche
  • Nebenkosten: Anfahrt, Entsorgung, Gerüstmiete

In unserem Rechnungstool können Sie beliebig viele Positionen anlegen und Material, Arbeit und Nebenkosten als separate Posten erfassen.

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