Rechnung nach §19 UStG ohne Umsatzsteuer – rechtlich korrekt und kostenlos. Für Honorare nach Stunden oder Projekt nutzen Sie die Freelancer Rechnung.
Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG befreit Sie als Unternehmer von der Umsatzsteuerpflicht, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht übersteigen wird (Grenzen gültig seit 2025).
Als Kleinunternehmer dürfen Sie KEINE Umsatzsteuer ausweisen. Unsere Vorlage fügt automatisch den rechtlich korrekten Hinweis nach §19 UStG hinzu.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die B2B-E-Rechnungspflicht. Das bedeutet: Rechnungen zwischen Unternehmen müssen in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt und empfangen werden (XRechnung oder ZUGFeRD).
Seit 2025: Vorjahresumsatz maximal 25.000 € (netto), laufendes Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 €. Früher galten 22.000 € und 50.000 €.
Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung anwendet, darf keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen. Tun Sie es trotzdem, schulden Sie dem Finanzamt die ausgewiesene Steuer (Steuerschuld kraft Rechnungsausweis).
Eine klare Formulierung reicht, z. B.: „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Unsere Vorlage fügt diesen Hinweis automatisch ein.
Nein. Als Kleinunternehmer haben Sie kein Recht auf Vorsteuerabzug. Sie zahlen Umsatzsteuer auf Ihre Betriebsausgaben und können diese nicht zurückfordern.