📋 Kleinunternehmer Rechnung Vorlage - Kostenlos nach §19 UStG

✅ Was Sie erhalten:

  • • Rechnung OHNE Umsatzsteuer
  • • Kleinunternehmerregelung §19 UStG
  • • Rechtskonforme Formulierung
  • • PDF sofort erstellen
  • • 100% kostenlos

🎯 Perfekt für:

  • • Kleinunternehmer bis 22.000€
  • • Freiberufler & Selbständige
  • • Startups & Gründer
  • • Nebentätigkeiten
  • • Online-Shops

Kleinunternehmer Rechnung erstellen

Rechnung nach §19 UStG ohne Umsatzsteuer – rechtlich korrekt und kostenlos. Für Honorare nach Stunden oder Projekt nutzen Sie die Freelancer Rechnung.

🏢 Ihre Firmendaten

📝 Kleinunternehmerregelung §19 UStG:
Als Kleinunternehmer weisen Sie KEINE Umsatzsteuer aus. Der Hinweis wird automatisch auf der Rechnung eingefügt.

👤 Kundendaten

📋 Rechnungsdetails

📦 Rechnungsposten

Gesamtbetrag (ohne MwSt.): 0,00 €
Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen

⚡ Rechnung erstellen

📚 Kleinunternehmerregelung - Was Sie wissen müssen

📖 Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG befreit Sie als Unternehmer von der Umsatzsteuerpflicht, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht übersteigen wird (Grenzen gültig seit 2025).

✅ Vorteile der Kleinunternehmerregelung

  • • Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen
  • • Weniger Bürokratie
  • • Keine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung
  • • Einfachere Buchführung

📋 Pflichtangaben auf Kleinunternehmer-Rechnungen

  • • Vollständiger Name und Anschrift beider Parteien
  • • Steuernummer oder USt-IdNr.
  • • Eindeutige, fortlaufende Rechnungsnummer
  • • Rechnungsdatum und Leistungszeitraum
  • • Detaillierte Leistungsbeschreibung
  • • Gesamtbetrag (netto = brutto)
  • • §19-UStG-Hinweis, z. B.: „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

⚠️ Wichtiger Hinweis

Als Kleinunternehmer dürfen Sie KEINE Umsatzsteuer ausweisen. Unsere Vorlage fügt automatisch den rechtlich korrekten Hinweis nach §19 UStG hinzu.

E-Rechnung für Kleinunternehmer ab 2025

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die B2B-E-Rechnungspflicht. Das bedeutet: Rechnungen zwischen Unternehmen müssen in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt und empfangen werden (XRechnung oder ZUGFeRD).

Was gilt für Kleinunternehmer?

  • • E-Rechnungen empfangen: Pflicht seit 01.01.2025
  • • E-Rechnungen ausstellen: Übergangsfrist je nach Umsatz
  • • Bei Jahresumsatz ≤ 800.000 € Übergangsfrist bis 31.12.2026
  • • Rechnungen an Privatpersonen (B2C): keine E-Rechnungspflicht

Welche Formate sind zulässig?

  • • XRechnung: rein maschinenlesbares XML-Format
  • • ZUGFeRD: PDF mit eingebettetem XML
  • • PDF-Rechnungen bleiben bis Ende der Übergangsfrist gültig
  • • Word-/Excel-Dateien sind keine gültige E-Rechnung

Häufige Fragen zur Kleinunternehmer-Rechnung

Wie hoch ist die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer 2026?

Seit 2025: Vorjahresumsatz maximal 25.000 € (netto), laufendes Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 €. Früher galten 22.000 € und 50.000 €.

Darf ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?

Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung anwendet, darf keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen. Tun Sie es trotzdem, schulden Sie dem Finanzamt die ausgewiesene Steuer (Steuerschuld kraft Rechnungsausweis).

Welche Formulierung muss auf der Rechnung stehen?

Eine klare Formulierung reicht, z. B.: „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Unsere Vorlage fügt diesen Hinweis automatisch ein.

Kann ich Umsatzsteuer auf Einkäufe zurückfordern?

Nein. Als Kleinunternehmer haben Sie kein Recht auf Vorsteuerabzug. Sie zahlen Umsatzsteuer auf Ihre Betriebsausgaben und können diese nicht zurückfordern.